Vorsorgeleistungen am anerkannten Kurort (früher Badekur)
können bei Ihrer Krankenkasse durch die neue gesetzliche
Regelung alle 3 Jahre - bei Notwendigkeit auch in kürzeren
Abständen - beantragt werden.
Ambulante
Badekur
Die bisher als "Ambulante Badekur"
bekannte Kur, heißt nun "Ambulante Vorsorgeleistung"
und ist im § 23 SGB verankert. Auf dem Kurarztschein unterscheidet
man zwischen der ambulanten Vorsorgeleistung zur Krankheitsverhütung
und der ambulanten Vorsorgeleistung bei bestehender Krankheit.
Durch die gesetzliche Regelung stehen Ihnen diese Leistungen alle
drei Jahre, bei medizinischer Notwendigkeit sogar in
kürzeren Abständen zu. Der Kurwiederholungsintervall
beträgt 3 Jahre. Jedes Mitglied einer gesetzlichen oder Ersatzkasse
und dessen mitversicherte Familienangehörige können
diese Art der Kur in Anspruch nehmen.
Soweit die Indikationen des Thermalheilwassers
zur Linderung Ihrer Beschwerden beitragen, können Sie in
Abstimmung mit Ihrem Hausarzt und Ihrer Kasse, Bad Füssing,
Bad Griesbach oder Bad Birnbach als Ihren Kurort
selbst bestimmen. Haben Sie den Zeitpunkt Ihrer
Kur festgelegt, entscheiden Sie sich für eine Unterkunft
(Hotel, Appartement, Pension oder Ferienwohnung) Ihrer Wahl.
Ambulante Vorsorge- und Rehabilitationskuren
dauern im Normalfall 3 Wochen. Bei medizinischer Notwendigkeit
gibt es die Möglichkeit, den Kuraufenthalt zu verlängern.
Die Arztkosten werden von der
Kasse voll übernommen. Für Kurmittel
und Anwendungen muss lediglich der übliche
Eigenanteil gezahlt werden. Die Sozial- und Überforderungsklausel
findet hierfür ihre Anwendung. Kinder und Jugendliche unter
18 Jahren müssen keine Zuzahlung leisten.
Für Anahrt, Unterkunft, Verpflegung und
Kurtaxe werden von den Krankenkassen täglich 13 Euro Zuschuss
gewährt. Anspruch auf eine ambulante Vorsorgeleistung gilt
für alle, auch dann, wenn die betreffende Person schon aus
dem Erwerbsleben ausgeschieden ist.
Selbstverständlich ist es auch weiterhin
möglich, dass Behandlungsformen aus der Physiotherapie -
wie Massagen, Fango, Krankengymnastik, etc. - von Ihrem Hausarzt,
bzw. einem ansässigen Arzt am Kurort über die Krankenversichertenkarte
verordnet werden können. Die Physiotherapie ist nach wie
vor ein fester Bestandteil im Leistungskatalog der gesetzlichen
Krankenkassen.
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